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Dashcam und Datenschutz: Was ist rechtlich erlaubt?

Inkl. Auflistung zum aktuellen Status für insgesamt 25 Länder!

 

 

Dashcams sind in Deutschland sehr beliebt, da sie dem Autofahrer ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit und Schutz bieten. Eine Dashcam ermöglicht es, jeden Unfall oder Zwischenfall auf der Straße aufzuzeichnen und als Beweismittel zu verwenden, falls es zu einem Streit mit einem anderen Fahrer oder einer Versicherungsgesellschaft kommt. In Deutschland ist die Verwendung von Dashcams bedingt erlaubt. Eine Dashcam im Auto kann auch dazu beitragen, die Fahrsicherheit zu erhöhen, indem sie das Verhalten des Fahrers aufzeichnet und ihm hilft, mögliche Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Durch die Auto Videoüberwachung, zum Beispiel beim Parken, können viele Parkschäden auch bei Fahrerflucht aufgeklärt werden.

Insgesamt bietet eine Dashcam eine Vielzahl von Vorteilen und ist deshalb in Deutschland so beliebt. Zum reinen anlasslosen Filmen zum Privatvergnügen, sollte die Dashcam allerdings nicht verwendet werden, zumindest sollten Dashcam Aufnahmen immer privat gehalten werden.

 

Das Wichtigste in Kürze

 

  • Es ist in Deutschland und Österreich erlaubt, eine Dashcam zu verwenden, solange die Aufzeichnungen nicht gegen Datenschutzgesetze verstoßen.
  • Dashcams sollten so eingestellt werden, dass sie nur dann aufzeichnen, wenn das Fahrzeug in Betrieb ist, um unnötige Aufzeichnungen von Passanten oder im Stillstand zu vermeiden.
  • Ohne Einwilligung der aufgezeichneten Personen dürfen Dashcam Aufzeichnungen nicht veröffentlicht oder geteilt werden.
  • Dashcam-Aufzeichnungen dürfen nicht verwendet werden, um Personen zu überwachen oder zu bespitzeln.
  • Aufzeichnungen sind in Deutschland und Österreich als Beweismittel in Gerichtsverfahren zulässig, solange sie datenschutzkonform genutzt wurden.

 

 

Dashcam im Auto, was wird aufgenommen?

 

Die Daten, die von einer Dashcam aufgenommen werden, umfassen normalerweise Videoaufnahmen von vorne, hinten und sogar von innen des Fahrzeugs, sowie die GPS-Position des Autos, Beschleunigung, Verzögerung und die Geschwindigkeit. Einige Dashcams haben auch eine Audioaufzeichnungsfunktion, die das Umgebungsgeräusch im Auto aufzeichnet. Mit diesen Daten lassen sich Unfallhergänge rekonstruieren und oftmals die streitige Schuldfrage klären.

 

Top 3 Dashcams

 

 

Dashcam erlaubt oder nicht

 

Die Dashcam Rechtslage ist lange Zeit nicht konkret geregelt worden. Eine Dashcam kaufen und besitzen darf man in Deutschland, jedoch unterliegt die Nutzung dem Datenschutzgesetz und somit strengen Regelungen, die es einzuhalten gilt, um Bußgelder zu vermeiden.

Nutzt man eine Dashcam legal, so ist die Dashcam vor Gericht auch als Beweismittel zugelassen. Eine Kamera im Auto zu haben, hat also Vorteile, aber gerade bei der Reise ins Ausland, gelten teilweise ganz andere Regeln und man sollte sich unbedingt mit den hiesigen Bestimmungen vertraut machen.

 

Dashcam und Datenschutz in verschiedenen Regionen und Ländern

 

Hast du eine Dashcam in deinem Auto verbaut, solltest du dich gerade vor der Urlaubsfahrt schlau machen, welche Bestimmungen in welchen Ländern gelten.

 

Belgien Unter Vorbehalt und nur zur privaten Nutzung. Sicherheitshalber davon absehen.
Deutschland Nutzung einer Dashcam ist bedingt erlaubt, keine Veröffentlichung im Internet, keine Daueraufnahme gestattet.
Estland Dashcams sind erlaubt, Verwendung nur privat, nur anonymisierte Veröffentlichungen oder am besten gar keine. Richter entscheidet im Einzelfall über Zulässigkeit als Beweismittel.
Finnland Soll die Dashcam Aufzeichnung vor Gericht verwendet werden, müssen alle Unfallbeteiligten informiert werden.
Frankreich Unter Bedingungen zulässig. Keine Veröffentlichung, Im Falle eines Unfalles müssen die Beweisvideos direkt zur Polizei gegeben und alle Beteiligten informiert werden.
Griechenland Nein, im öffentlichen Bereich dürfen keine Aufnahmen gemacht werden, ähnlich wie in Österreich. Es drohen hohe Bußgelder.
Großbritannien Dashcam im Auto zulässig, einige Versicherungen bieten sogar Rabatte an, da Streitfälle einfacher geschlichtet werden können.
Irland Zulässig und wird oft von Versicherungsgesellschaften mit einem Prämienbonus honoriert.
Italien Prinzipiell legal bzw. nicht genauer geregelt, die Kamera darf aber nicht versteckt und nicht im Blickfeld positioniert sein, die Aufnahmen dürfen keinesfalls Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.
Kroatien Personen und Kennzeichen müssen bei Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Darf das Blickfeld nicht behindern, sonst zulässig.
Luxemburg Verwendung von Autokameras verboten, wird weiter diskutiert.
Niederlande Zulässig im privaten Bereich, bei Veröffentlichung müssen Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.
Norwegen Zulässig, wenn nicht im Blickfeld montiert.
Österreich Grundsätzlich für Private nicht ohne Genehmigung zulässig. Empfindlich hohe Strafen drohen, auch wenn die Dashcam bei einer Kontrolle aus ist. Wird weiterhin diskutiert, bisher wurde kein Konsens gefunden.
Polen Eine Dashcam ist erlaubt, wenn sie leicht entfernbar ist und die Aufnahmen regelmäßig überschrieben werden, zum Beispiel mit der Loop Funktion der Dashcam.
Portugal Nicht erlaubt.
Russland Aufgrund häufiger Unfallfluchten und korrupter Polizei ist die Verwendung einer Dashcam erlaubt und auch empfohlen. Es finden sich zahlreiche Dashcam Videos aus Russland auf YouTube.
Schweden Daueraufnahmen sind nicht gestattet, die Aufnahme muss im Loop-Modus erfolgen, sonst prinzipiell zulässig.
Schweiz Aufnahmen gelten als „heimlich“ gemacht, verletzen die Persönlichkeitsrechte Dritter und somit sind Dashcams im Straßenverkehr nicht zulässig.
Serbien Dashcam erlaubt, Unkenntlichmachung von Personen und Kennzeichen erforderlich. Die Aufnahmen sind als Beweis zulässig.
Slowenien Ja, aber Personen und Kennzeichen dürfen nicht erkennbar sein bei Veröffentlichung, vor Gericht als Beweismittel zulässig.
Spanien Persönlichkeitsrechte sind beachten. Videos dürfen nicht veröffentlicht werden. Abnehmbare Geräte schützen vor häufigen Diebstahl.
Tschechien Aufnahmen müssen regelmäßig gelöscht werden, dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden. 4K Dash Cams werden nicht gerne gesehen, zu detaillierte Aufnahmen.
Türkei Aufnahmen dürfen im privaten Bereich gemacht aber nicht veröffentlicht werden. Richter entscheidet im Einzelfall über Verwendung.
Ungarn Besser keine hochauflösenden Aufnahmen machen, nicht veröffentlichen und spätestens nach 5 Tagen überschreiben, um auf Nummer sicher zu gehen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Der richtige Umgang mit den Daten, damit eine Dashcam erlaubt ist

 

Die Dashcam Datenschutzeinstellungen sind jedenfalls bei der Inbetriebnahme zu beachten und zu überprüfen. Da das anlasslose Dauerfilmen mit der Dashcam im Auto in Deutschland untersagt ist, lohnt es sich Dashcams mit einer LOOP-Funktion zu verwenden. Diese zeichnen immer nur einen kurzen Zeitraum auf, überschreiben ihn dann immer wieder, bis ein Unfall oder dergleichen passiert. Dann werden die Dashcam Daten abgespeichert. Auf jeden Fall hat man sorge dafür zu tragen, dass die Dashcam Datensicherheit gewährleistet und die Rechte Dritter gewahrt bleiben.

Dashcam Daten dürfen daher weder dauerhaft aufbewahrt und schon gar nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dashcam Videos, zum Beispiel von der Urlaubsreise, auf denen Personen und/oder Kennzeichen erkennbar sind, sollte man tunlichst nicht auf seinem YouTube Kanal hochladen.

 

Welche Dashcam im Auto ist am besten?

 

Neben der technischen Ausstattung, wie der Aufnahmequalität, ist es wichtig, dass vor allem die Datenschutzeinstellungen vorhanden sind, damit die Dashcam legal in Deutschland verwendet werden kann, zum Beispiel mit der LOOP-Funktion. Wichtig ist, in manchen Ländern, wie zum Beispiel Tschechien, sind zu detaillierte 4K Aufnahmen nicht gerne gesehen.

Damit du die einzelnen Modelle besser vergleichen kannst, haben wir uns eine breite Auswahl an Dashcams näher angesehen. Und hier findest du nützliche Informationen wenn du dich für eine Fahrrad Dashcam interessierst.

 

Privatsphäre schützen mit Dashcam in Deutschland

 

Wird die Dashcam mit einem Online Cloud-Speicher verbunden, um die Aufnahmen zu sichern, so wird die Sache rechtlich sehr heikel. Durch die Datenübertragung über das Internet und die Speicherung auf einem Cloud-Server, werden die Daten eventuell Dritten zugänglich gemacht. Hier ist also der lokalen Speicherung, ausschließlich auf der Speicherkarte in der Kamera, der Vorzug zu geben. Sollen die Dashcam Daten dennoch unbedingt auf einem Cloud-Server gespeichert werden, so ist die höchstmögliche Verschlüsselung einzustellen.

Wichtig: Alles was online ist, ist dem Risiko von potentiellem Fremdzugriff ausgesetzt.

 

Dashcam Daten als Beweismittel

 

Damit das Beweismittel Dashcam in Deutschland in einem Gerichtsverfahren erlaubt ist, ist es äußerst wichtig, dass die Aufnahmen in Konformität mit dem Datenschutzgesetz erstellt wurden. Idealerweise umfassen die Aufnahmen nur wenige Sekunden vor und nach einem Unfallgeschehen (Loopfunktion, Eventauslösung) und wurden an keiner anderen Stelle veröffentlicht. Auch muss stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Dein Rechtsanwalt berät dich.

Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens und der Urteilsfindung sind auch diese Aufnahmen zu löschen, da sie die Rechte am eigenen Bild Dritter verletzen könnten.

 

Dashcam im Auto – das musst du beachten

 

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln und Empfehlungen für den Einsatz von Dashcams unter Berücksichtigung des Datenschutzes in Deutschland:

 

  • Keine Daueraufnahme
  • Daten müssen sicher gespeichert bzw. verschlüsselt sein
  • Anlassbezogene Kurzaufnahmen sind am besten
  • Aufnahmen müssen regelmäßig überprüft und gelöscht werden
  • Aufnahmen am besten in keiner Form veröffentlichen
  • Die Dashcam muss sicher und stabil montiert sein, ohne das Sichtfeld zu beeinträchtigen

 

Dashcam Daten von Dritten

 

Ist die Frage “sind dashcams erlaubt” beantwortet, stellt sich gleich die nächste, nämlich ob bei einem Unfallgeschehen die Dashcam Daten von Dritten angefordert werden können, um den eigenen Fall klar vor Gericht darzulegen. Die Dashcam Daten von Dritten können in einem Ermittlungsverfahren von den Ermittlern, einem Gericht oder einem Versicherungsunternehmen angefordert werden. Auch hier gilt, dass die Datenschutzrechte von Dritten nicht verletzt werden, es muss eine Einwilligung eingeholt werden und die rechtliche Grundlage immer gegeben sein.

 

Die häufigsten Fragen zur Dashcam Rechtslage

 

Wie lange darf eine Dashcam aufnehmen?

 

Idealerweise nicht länger als unbedingt nötig. Sogenanntes “anlassloses”, dauerhaftes Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens ist mit den Datenschutzbestimmungen in Deutschland vereinbar, wie in einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2018 ersichtlich. Dashcams, die ein Unfallgeschehen oder eine Rechtsbrechung abbilden und darüber hinaus keine weiteren Privatpersonen bzw. nicht dauerhaft filmen, sind jedoch zulässig. Die LOOP Funktion, nimmt nur kurze Sequenzen auf, überschreibt diese immer wieder und speichert nur bei einem Unfall eine separate Datei des Hergangs ab. Sie hilft dabei den Dashcam Datenschutz zu wahren. Eine Dashcam Daueraufnahme ohne Anlass ist in Deutschland nicht erlaubt.

 

Welche Dashcam ist in Deutschland erlaubt?

 

Prinzipiell ist jede Dashcam in Deutschland erlaubt, sofern sie die Möglichkeit bietet gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen aufzunehmen, die Daten entsprechend zu sichern und fachgerecht montiert werden kann.

 

 

Darf die Polizei die Dashcam beschlagnahmen?

 

Mit der Dashcam in Polizeikontrolle, das kann unter Umständen kompliziert werden. ist die Dashcam augenscheinlich nicht fachgerecht installiert, bzw. besteht der Verdacht, dass sie dauerhaft aufnimmt, oder beinhaltet sie Daten die für ein laufendes Ermittlungsverfahren relevant sind, dann darf die Polizei die Dashcam auch beschlagnahmen. Wichtig ist jedenfalls, dass ein legitimer Grund für die Beschlagnahme besteht, den der Polizeibeamte auch nennen muss.

 

Was ist beim Dashcam Datenschutz zu beachten?

 

Die Dashcam Datenlöschung ist ein ganz zentraler Punkt, um nach geltenden Datenschutzbestimmungen in Deutschland die Dashcam legal nutzen zu können. Idealerweise werden die Dashcam Aufzeichnungen regelmäßig gelöscht, entweder per Hand, oder zum Beispiel über die Loop-Funktion oder eigene Einstellungen an der Dashcam. Daueraufnahmen sind ebenfalls nicht zulässig, da jede Person das Recht am eigenen Bild hat.

Auf jeden Fall gilt: Die Dashcam Aufzeichnungen privat halten.

 

Welche Dashcam Bußgeldhöhe ist zu erwarten?

 

Die Rechtslage mit der Dashcam ist in Deutschland immer noch teilweise umstritten und es gibt keine fix festgelegten Bußgelder für bestimmte Vergehen in Bezug auf die Verwendung einer Dashcam im Auto. Wichtig ist, auch im Falle einer Verhandlung, zum Beispiel nach einem Unfall, dass abzuwägen ist, ob die Dashcamaufnahmen und der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter schwerer wiegt als der Zweck und Nutzen der Aufnahmen.

 

Fazit

 

Auch wenn es verlockend scheint, die Fahrt mit dem Motorrad, die Urlaubsfahrt oder das Cruisen an der Küste als Daueraufnahme mit der Dashcam zu dokumentieren und vielleicht sogar im eigenen YouTube Kanal online zu stellen, so ist rechtlich in den allermeisten Ländern dringend davon abzuraten. Besonders in Österreich können empfindliche Strafen drohen und auch in Deutschland sind anlasslose Daueraufzeichnungen des Straßenverkehrs strikt untersagt. Das Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Dritter geht schlicht vor. Es drohen Bußgelder, deren Höhe nicht konkret geregelt ist.

Als Absicherung gegen Parkschäden mit Fahrerflucht und um bei einem Unfall die Schuldfrage einfacher klären zu können, bieten Dashcams aber viele Vorteile, sofern man sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Wer auf der sicheren Seite sein will, sorgt für eine tadellose Montage im Fahrzeug und nimmt nicht mehr vom Straßenverkehr auf, als unbedingt notwendig. Das regelmäßige Löschen von ungenutzten Aufzeichnungen sollte man sich ebenfalls gleich angewöhnen.

Unterm Strich überwiegen die Vorteile einer Dashcam, im Falle eines Unfalles, den Aufwand, den man betreiben muss, um sie datenschutzkonform betreiben zu dürfen.

 

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